Die letzte Patientin ist gegangen, die Dokumentation noch nicht fertig. Jetzt auch noch die betriebswirtschaftliche Auswertung öffnen? Wer eine Frauenarztpraxis führt, kennt Tage, an denen dafür kaum Kraft bleibt. Spätestens am Quartalsende fragt man sich: Ich arbeite viel. Warum kommt davon bei mir so wenig an?
Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist diese Frage noch dringlicher geworden. Die vertragsärztliche Gesamtvergütung ist gedeckelt, die TSVG-Zuschläge sind gestrichen, und neue oder erweiterte Präventionsleistungen werden nicht mehr automatisch außerhalb des Budgets vergütet. Mehr Termine bedeuten damit nicht automatisch mehr Honorar.
Die Antwort findet sich selten in einer einzigen Gehaltszahl. Sie steckt in der eigenen Abrechnung, den laufenden Kosten und der Zeit, die beides beansprucht. Dieser Beitrag zeigt sechs Stellschrauben, an denen Sie ansetzen können.
1. Die eigene Ausgangslage richtig einordnen
Für gynäkologische Praxen weist das Statistische Bundesamt im Datenjahr 2024 einen durchschnittlichen Reinertrag von 241.000 Euro aus. Der mittlere Wert, der die Praxen in zwei gleich große Gruppen teilt, liegt mit 193.000 Euro deutlich darunter. Das sind Ergebnisse je Praxis, nicht je Inhaber. Ein Vergleich wird erst sinnvoll, wenn Zahl der Inhaber, Leistungsangebot und Arbeitsumfang ähnlich sind.
Liegt Ihr Ergebnis unter dem Praxisvergleich, ist das zunächst ein Anlass zum Nachfragen. Vielleicht arbeiten Sie bewusst weniger. Vielleicht sind die Kosten gestiegen, während die Einnahmen kaum mitgezogen haben. Aussagekräftiger ist deshalb der Vergleich mit dem eigenen Vorjahr, denn dort lassen sich Veränderungen viel besser zuordnen.
2. Die Abrechnung prüfen, bevor Sie Sprechstunden ausweiten
Nehmen Sie die letzten vier Honorarbescheide und die zugehörigen Korrekturlisten zur Hand. Welche erbrachten Leistungen wurden gestrichen oder gekürzt? Wiederholen sich Fehler? Klären Sie mit der Abrechnungsberatung Ihrer KV, ob Dokumentation, Abrechnungsvoraussetzungen oder die Honorarverteilung dahinterstehen. Oft reicht es schon, etwa eine fehlende Angabe künftig direkt bei der Behandlung zu erfassen.
3. Versorgungsverträge nutzen: Beispiel Schwangerschaftsbetreuung
Wenn Sie viele Schwangere betreuen, können passende Versorgungsverträge einen Blick wert sein. Im bundesweiten Vertrag „Gesund schwanger“ sind beispielsweise 60 Euro für ein ausführliches Beratungsgespräch mit Risikoscreening vorgesehen, einschließlich Einschreibung und Aufklärung über den Vertrag.
Vorausgesetzt sind unter anderem die Teilnahme des Arztes, die erforderliche Ultraschallgenehmigung und die Einschreibung der Schwangeren bei einer teilnehmenden Krankenkasse. Prüfen Sie deshalb mit Ihrer KV zuerst, wie viele Ihrer Patientinnen überhaupt infrage kommen.
Angenommen, Sie erbringen diese Beratungsleistung bei 50 berechtigten, eingeschriebenen Patientinnen im Jahr: Das ergibt 3.000 Euro Vergütung vor Kosten und etwaigen Abrechnungsabzügen. Erfassen Sie bei den ersten Fällen die zusätzliche Arzt- und Mitarbeiterzeit einschließlich der Formulare. So können Sie entscheiden, ob das Angebot in Ihre Versorgung und Ihren Arbeitsalltag passt.
4. Selbstzahlerleistungen transparent anbieten
Medizinisch sinnvolle Selbstzahlerleistungen können die Einnahmen ergänzen, wenn sie fachlich begründet und fair angeboten werden. Wichtig sind dabei:
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Klare Information: Bevor Sie die Leistung erbringen, müssen Sie die Patientin in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren. Ein schriftlicher Behandlungsvertrag schafft zusätzlich Sicherheit.
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Kein Zeitdruck: Geben Sie der Patientin Bedenkzeit und am besten ein kurzes Informationsblatt mit.
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Korrekt abrechnen: Rechnen Sie nach GOÄ ab und prüfen Sie Ihre Rechnungsvorlagen im PVS regelmäßig.
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Eine Auswahl treffen: Bieten Sie lieber wenige Leistungen an, hinter denen Sie fachlich stehen, statt eine lange Liste. Das stärkt das Vertrauen und vereinfacht die Abläufe.
5. Zeitfresser im Praxisalltag reduzieren
Ertrag hängt nicht nur von den Einnahmen ab, sondern auch davon, wie viel Zeit sie kosten. Jede halbe Stunde, die Sie täglich mit Organisation verbringen, fehlt für die Versorgung oder für Ihren Feierabend.
- Ausgefallene Termine reduzieren: Erinnerungen per SMS oder E-Mail und eine einfache Möglichkeit zum Absagen machen frei werdende Termine früher sichtbar.
- Feste Telefonzeiten einrichten: Rückruflisten oder eine digitale Telefonassistenz entlasten Empfang und Sprechzimmer.
- Aufgaben delegieren: Folgerezepte, Überweisungen und die Mitteilung von unauffälligen Befunden nach ärztlicher Freigabe kann ein geschultes Team weitgehend übernehmen.
- Mit Textbausteinen arbeiten: Vorlagen für häufige Befunde und Arztbriefe im PVS verkürzen die Dokumentation. Wenn Sie Spracherkennung oder KI-gestützte Dokumentation einsetzen, prüfen Sie vorher den Datenschutz.
6. Die laufenden Kosten gezielt prüfen
Auf der Ausgabenseite verdient der Personaleinsatz Aufmerksamkeit. Eine geringere Besetzung kann allerdings dazu führen, dass Sie selbst mehr telefonieren, Unterlagen suchen oder organisatorische Lücken schließen. Schauen Sie zunächst gemeinsam mit dem Team auf eine typische Woche: Wann entstehen Überstunden, wann fehlen helfende Hände, welche Arbeiten werden doppelt erledigt? Prüfen Sie, ob sich Aufgaben und Dienstzeiten besser verteilen lassen, bevor Sie Stunden streichen.
Prüfen Sie neben dem Personal auch wiederkehrende Verträge: Welche Softwaremodule nutzen Sie tatsächlich? Werden Funktionen doppelt bezahlt? Was kosten Wartung und Service über das ganze Jahr? Holen Sie bei auffälligen Posten Vergleichsangebote ein und berücksichtigen Sie Wechselkosten.
Mit konkreten Fragen zum Steuerberater
Bringen Sie zur nächsten Besprechung die aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung, den Vorjahresvergleich und die Honorarbescheide mit. Diese Fragen helfen weiter:
- Welche Einnahmen haben sich verändert, welche Kosten sind gestiegen, und was davon war einmalig?
- Welchen Betrag kann ich nach Steuerrücklagen, persönlicher Vorsorge und gegebenenfalls Tilgung verlässlich privat entnehmen?
- Lohnt sich bei anstehenden Anschaffungen wie einem Ultraschallgerät eher Kauf oder Leasing?
- Welche Kennzahlen sollte ich künftig jedes Quartal im Blick behalten?
Fazit: klein anfangen
Wählen Sie eine überschaubare Veränderung für das nächste Quartal: einen wiederkehrenden Abrechnungsfehler beheben, einen Vertrag prüfen oder den Personaleinsatz an einem besonders belasteten Wochentag neu ordnen.
Halten Sie fest, was sich dadurch beim Ergebnis und bei Ihrer Arbeitszeit verändert. Wenn Sie abends die letzte Akte schließen, sollte sich eine wirtschaftlich gut geführte Praxis auch darin zeigen, dass Ihre Arbeit sich für Sie lohnt.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung. Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Spargesetz): Auswirkungen auf die vertragsärztliche Versorgung. https://www.kbv.de/spargesetz
- Statistisches Bundesamt. Mittelwerte und Mediane der Einnahmen, Aufwendungen und Reinerträge je Praxis im Jahr 2024. Zeile Frauenheilkunde und Geburtshilfe; Stand 23. Juli 2026. https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Dienstleistungen/Tabellen/kost-01-kernmerkmale.html
- Statistisches Bundesamt. Arztpraxen 2024: Einnahmen stiegen erstmals seit zwei Jahren wieder stärker als Aufwendungen. Pressemitteilung Nr. 262 vom 23. Juli 2026; insbesondere methodische Hinweise. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/07/PD26_262_52911.html
- Kassenärztliche Bundesvereinigung. Einheitlicher Bewertungsmaßstab. Abrechnungsgrundlage und Zusammenhang zwischen Bewertung und Honorar. https://www.kbv.de/praxis/abrechnung/ebm
- Kassenärztliche Vereinigung Bayerns. Gesund schwanger. Teilnahmevoraussetzungen für Ärzte und Versicherte; bundesweiter Vertrag. https://www.kvb.de/mitglieder/abrechnung/verguetungsvertraege/gesund-schwanger
- Kassenärztliche Bundesvereinigung. Gesund schwanger, Anlage 1: Informationsblatt Arzt, Stand Januar 2026. Vergütung des Beratungsgesprächs mit Risikoscreening: 60 Euro. https://www.kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/selektivvertraege-und-versorgungskonzepte/gesund-schwanger/gesund-schwanger-arztinfo.pdf
- Bürgerliches Gesetzbuch. § 630c Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten, insbesondere Abs. 3. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630c.html
- Kassenärztliche Bundesvereinigung. Praxisverwaltungssystem. Funktionsumfang, PVS-Vergleich und Preistransparenz. https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/praxisverwaltungssystem
Recherche- und Linkprüfung: 28. Oktober 2026. Neueste verfügbare Destatis-Praxisdaten: Berichtsjahr 2024. Die Modellrechnungen und praktischen Prüfschritte sind redaktionelle Beispiele, keine empirischen Ertragsprognosen.