Arzt hat Aufklärungspflicht nicht verletzt
Im Prozess um Schadenersatz wegen gesundheitsgefährdender Brustimplantate hat das Landgericht Karlsruhe die Klage einer Patientin abgewiesen. Der Arzt habe seine Aufklärungspflicht nicht verletzt,
Im Prozess um Schadenersatz wegen gesundheitsgefährdender Brustimplantate hat das Landgericht Karlsruhe die Klage einer Patientin abgewiesen. Der Arzt habe seine Aufklärungspflicht nicht verletzt, hieß es am Dienstag in der Urteilsbegründung (Az.: 2 O 25/12).
Der Klägerin aus Waghäusel (Baden-Württemberg) waren die mit billigem Industriesilikon gefüllten Kissen des inzwischen insolventen französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) 2007 eingesetzt worden. Sie hatte rund 30 000 Euro Entschädigung erstreiten wollen und unter anderem ihren Arzt wegen mangelhafter Aufklärung belangt. Ebenfalls angeklagt waren der PIP-Pflichtversicherer Allianz France und der für die Prüfung der Kissen zuständige TÜV Rheinland.
PIP hatte die Pfusch-Implantate jahrelang verkauft. Von dem Skandal sind bundesweit rund 5000 Frauen betroffen; im Südwesten mehrere Hundert. In Deutschland werden Jährlich weit über 30 000 Implantate verkauft. Die Klägerin will jetzt das Oberlandesgericht anrufen. Auch andere Schadenersatzklagen betroffener Frauen gegen Ärzte oder den TÜV blieben in Deutschland bislang ohne Erfolg. Ein weiterer Fall ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anhängig.
Text und Foto: dpa /fw