Erstmals S3-Leitlinienempfehlungen für Gallenblasen- und Gallenwegkrebs erschienen

Das Leitlinienprogramm Onkologie hat unter Federführung der DGVS die S3-Leitlinie zum hepatozellulären Karzinom aktualisiert und um die Tumorentität der biliären Karzinome erweitert. Somit gibt es nun erstmals S3-Leitlinienempfehlungen zu biliären Karzinomen, zu denen das Gallenblasenkarzinom und Tumoren der Gallenwege zählen.

Angemessene und evidenzbasierte Gesundheitsversorgung für Betroffene mit Leberkrebs oder biliären Karzinomen sicherzustellen

Das Leitlinienprogramm Onkologie hat unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten e. V. (DGVS) die S3-Leitlinie zum hepatozellulären Karzinom aktualisiert und um die Tumorentität der biliären Karzinome erweitert. Somit gibt es nun erstmals S3-Leitlinienempfehlungen zu biliären Karzinomen, zu denen das Gallenblasenkarzinom und Tumoren der Gallenwege zählen. Die Leitlinie soll dazu beitragen, für Betroffene mit Leberkrebs oder biliären Karzinomen eine angemessene und evidenzbasierte Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

Leberkrebs zählt – wie auch die biliären Karzinome – in Deutschland zu den seltenen Krebserkrankungen. Im Jahr 2016 haben 2.750 Frauen und 6.220 Männer die Diagnose Leberkrebs erhalten (Quelle: Robert Koch-Institut). Die relativen 5-Jahresüberlebensraten sind niedrig, sie liegen bei Frauen und Männern bei 15 Prozent. Biliäre Karzinome zählen zu der Gruppe der Leberkrebstumoren, sie treten noch seltener auf. Laut dem Robert Koch-Institut erkrankten im Jahr 2016 2.740 Frauen und 2.550 Männer daran. Auch hier sind die relativen 5-Jahresüberlebensraten niedrig, bei Frauen liegen sie bei 18 Prozent, bei Männern bei 22 Prozent.

Biliäre Karzinome

Tumoren der Gallenblase und Gallenwege werden oftmals operativ entfernt und aufgrund des hohen Rezidivrisikos im Anschluss noch mit einer Systemtherapie behandelt. "Biliäre Karzinome können molekulare Veränderungen aufweisen, die Angriffspunkte für neue gezielte Therapeutika darstellen. Art und Häufigkeit der Veränderungen unterscheiden sich aber erheblich zwischen den verschiedenen Typen, umso wichtiger ist eine histologische, immunhistologische und gegebenenfalls auch molekularpathologische Differenzialdiagnostik. Die Leitlinie gibt hier entsprechende Empfehlungen", so Prof. Nisar Malek, Medizinische Klinik Universitätsklinikum Tübingen. Zusammen mit Prof. Peter Galle, Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Prof. Michael Bitzer, ebenfalls vom Uniklinikum Tübingen, ist er Koordinator der S3-Leitlinie.

Hepatozelluläres Karzinom

"Angesichts der schlechten Prognosen beim Leberkrebs ist die Weiterentwicklung der therapeutischen Verfahren, insbesondere im Bereich der medikamentösen Therapie, sehr wichtig", sagt Galle. Bisher konnte für Leberkrebs in der Leitlinie nur ein Proteinkinaseinhibitor evidenzbasiert empfohlen werden. "Inzwischen sind aber weitere Substanzen – unter anderem eine Kombinationstherapie zur Behandlung des fortgeschrittenen hepatozellulären Karzinoms – hinzugekommen, deren Wirksamkeit in mehreren Studien belegt werden konnte. Die Leitlinie haben wir entsprechend aktualisiert", so Galle.

Als kurative Behandlungsformen können eine Lebertransplantation, eine Operation oder eine Thermoablation, also das Zerstören des Tumorgewebes durch Hitze, infrage kommen. Als Standardmethode der lokalablativen Verfahren war bisher nur die Radiofrequenzablation empfohlen. Aufgrund neuer Studien zur Mikrowellenablation ist dieses Verfahren nun auch in die S3-Leitlinie mit aufgenommen worden. Die Mikrowellenablation ist eine minimal-invasive Behandlungsmethode, bei der eine Sonde in den Tumor eingeführt wird und das Gewebe von innen durch Mikrowellen zerstört wird. Darüber hinaus gibt die S3-Leitlinie auch modifizierte Empfehlungen für weitere interventionelle Therapieverfahren, wie etwa der transarteriellen Chemoembolisation, bei der ein Chemotherapeutikum in den Tumor eingebracht wird und die Blutgefäße, die diesen versorgen, verschlossen werden.

Steht eine Lebertransplantation an, werden in Deutschland die sogenannten Mailand-Kriterien zur Priorisierung herangezogen. "Als wichtige Ergänzung stellt die Leitlinie fest, dass eine Lebertransplantation auch bei geeigneten Patienten außerhalb der Mailand-Kriterien erfolgen kann, wenn die UCSF-Kriterien erfüllt sind: Diese fordern eine Tumorgröße ≤ 6,5 cm bei einem solitären Herd oder maximal 3 HCC-Herde mit einem Maximaldurchmesser ≤ 4,5 cm bei einer maximalen Summe der addierten Tumordurchmesser ≤ 8 cm", so Bitzer.

An der S3-Leitlinie Diagnostik und Therapie des hepatozellulären Karzinoms und biliärer Karzinome waren insgesamt 60 ehrenamtlich arbeitende Fachexpert:innen aus 33 Fachgesellschaften und Organisationen beteiligt. Die Leitlinie ist hier abrufbar.

Zudem sind die Inhalte in der kostenfreien Leitlinien-App integriert. Android-Smartphone- und iPhone-Nutzer können die Leitlinien-App hier herunterladen.