Bundeskanzler Friedrich Merz hat am Wochenanfang nach den für die CDU desaströsen Ergebnissen der Landtagswahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern eine Debatte über die duale Krankenversicherung ausgelöst. Merz hatte gesagt, wenn sich in der Bevölkerung der Eindruck verfestige, dass privat Versicherte sofort jede Leistung bekämen und gesetzlich Versicherte wochen- oder monatelang auf einen Termin warten müssten, sei das ein Gerechtigkeitsproblem. Es folgten nervöse Reaktionen aus der Ärzteschaft, etwa von der Bundesärztekammer und der KBV. Auch die Berichterstattung vieler Medien war von Über- und Fehlinterpretationen derart geprägt, dass Merz das duale System und den Bestand der PKV in Frage gestellt habe.
Dem trat Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann am Mittwoch in einer Fragestunde des Bundestages entgegen. Er sagte, eine Infragestellung der PKV sei verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Geprüft wird allerdings, ob und inwieweit Belastungen, die aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz für GKV-Versicherte entstehen, auch auf die Beihilfe der Beamten übertragen werden könnten. Dafür zuständig seien die Innenminister des Bundes und primär die der Länder als Dienstherren der Beamten.
Diese müssen dabei auch bedenken, dass die Gesundheitsversorgung der Beamten den strengen Kriterien des Alimentationsprinzips genügen muss – und gerade daran hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt mit einem Urteil zur Berliner Beamtenbesoldung im September 2025 hohe Maßstäbe gesetzt. Finanznot der öffentlichen Haushalte wird hierfür nicht als hinreichender Grund für Einschränkungen anerkannt.
Worauf die Bundesregierung eher abzielt, ist, den Zugang zur Versorgung durch bessere Steuerung der Patienten mittels des geplanten Primärarztsystems und von Ersteinschätzungssystemen zu verbessern und zu beschleunigen. Linnemann kündigte einen Referentenentwurf seines Ministeriums für November an.
Für die PKV gilt: In bestehende Versicherungsverträge von Privatversicherten kann der Staat definitionsgemäß nicht eingreifen. Möglich ist lediglich, die Bedingungen für den Zugang zur PKV sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Neuverträge zu ändern. Theoretisch könnten die Rahmenbedingungen für die PKV so unattraktiv gestaltet werden, dass sich ein Neugeschäft nicht mehr lohnt – alle bestehenden Verträge müssten jedoch zu den geltenden Konditionen bis zu ihrem Ende erfüllt werden. Das wäre ein Jahrzehnte dauernder Abwicklungsprozess.
KBV und GKV-Spitzenverband haben sich im Bewertungsausschuss auf einen Anstieg des Orientierungswertes um 2,2 Prozent auf 13,0207 Cent geeinigt. Ferner wurde die morbiditätsbedingte Veränderungsrate auf durchschnittlich 0,41 Prozent festgelegt. Sie sind die entscheidenden Einflussfaktoren auf die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung 2027. Aufgrund des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes gilt allerdings auch für 2027 bis 2029 die Nebenbedingung, dass die Gesamtvergütung der Ärzte nicht stärker als die Grundlohnrate, um einen Prozentpunkt reduziert, steigen darf.
Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, kommentiert das Ergebnis so: „Wir sind hier an die äußerste Grenze des Machbaren gegangen. Das ist wahrlich kein Jubelergebnis… Die Alternative wäre ein Schiedsspruch mit einem unvorhersehbaren Ergebnis gewesen.“
Zum dritten Mal hat der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung einen fraktionsübergreifenden Antrag zur Änderung des Transplantationsgesetzes debattiert, mit dem die geltende Zustimmungslösung durch die Widerspruchslösung abgelöst werden soll. Hintergrund ist die im internationalen Vergleich hohe Zahl von mehr als 8500 Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation sowie die nahezu konstante Zahl der Organspenden in den vergangenen Jahren. Ein ähnlicher Vorstoß von Abgeordneten mehrerer Fraktionen war 2020 gescheitert, gesetzliche Änderungen zielten damals darauf ab, durch intensivierte Information die Bürger, etwa bei der Ausstellung neuer Personalausweise oder Pässe,, zu einer aktiven Entscheidung für oder wider die Organspende zu motivieren. Dies bleibt ohne Effekt. Eine 2023 gestartete Initiative, das Transplantationsrecht zu ändern, fiel der Diskontinuität nach dem Scheitern der Ampelkoalition zum Opfer. Aktuell muss in die weiteren Beratungen auch eine ähnlich lautende Initiative des Bundesrates, gestützt auf einen Antrag unter anderem aus Nordrhein-Westfalen, einbezogen werden.
Nach aktuellen Daten der Deutschen Stiftung Organspende wurden von Januar bis Ende August 2026 2133 Organe gespendet, was einen leichten Zuwachs im Vergleich zum Tiefststand des Jahres 2022 darstellt, in dem nur 1733 Organe gespendet wurden. Das aktuelle Spendenaufkommen liegt allerdings auf dem Niveau der Jahre 2018 bis 2020. Im europäischen Vergleich liegt die Zahl der Organspenden im unteren Drittel bei 11,1 Organspendern je Million Einwohner. Spanien kommt auf das Vierfache (43,1/1 Mio.), die Hälfte davon allerdings nach Herz-Kreislauf-Stillstand.
Aufgrund steigender Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung müssen Personen mit höherem Einkommen im nächsten Jahr – auch ohne Beitragssatzsteigerungen – mit zusätzlichen Belastungen ihrer Einkommen durch steigende Sozialversicherungsbeiträge von bis zu 2915 Euro rechnen. Davon entfallen 1543 Euro auf den Arbeitnehmer, wie die FAZ unter Bezugnahme auf den Entwurf einer Rechtsverordnung zu den Sozialversicherungswerten 2027 des Bundesarbeitsministeriums berichtet. Grund für die stark steigende Belastung sind die durch gesetzliche Maßnahmen bedingten Sonderanhebungen der Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Angesichts der raschen Alterung des Gesundheitspersonals warnt die Weltgesundheitsorganisation vor einer Lücke von 11,1 Millionen Ärzten, Hebammen, Apothekern und Pflegepersonal bis 2030. Weltweit sei ein Viertel der Ärzteschaft über 55 Jahre alt, in Ländern mit hohem Einkommen sogar ein Drittel. Besorgniserregend sei die Entwicklung, weil der Bedarf an ärztlicher Versorgung infolge der alternden Gesellschaften steigen wird. Aufgrund der wesentlich geringeren Ärztedichte in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen sei die Lage dort schwieriger als in hochentwickelten Industrieländern. Besonders gravierenden Ärztemangel sieht die WHO aber auch in Entwicklungsländern: In manchen afrikanischen Ländern versorgt ein Arzt statistisch 26.000 Menschen. Die Abwerbung von Gesundheitspersonal verschärft das Problem, die WHO pocht deshalb auf „ethische Lösungen“.